PKV oder GKV?
Mit 35 ist die private Krankenversicherung oft deutlich günstiger. Die Frage ist, was sie mit 60, 75 und 90 kostet, und was passiert, wenn du früher aufhörst zu arbeiten. Hier rechnest du dein ganzes Leben durch.
Das Wichtigste in einer Minute
- 1Einkommen gegen AlterDie GKV verlangt einen Anteil deines Einkommens, gedeckelt bei 6.375 € im Monat (2027). Die PKV rechnet nach Eintrittsalter und Gesundheit, egal was du verdienst.
- 2Der Arbeitgeber zahlt nur, solange du angestellt bistIn beiden Systemen übernimmt er die Hälfte. Ohne Job zahlst du die PKV komplett allein, in der Rente gibt es einen kleineren Zuschuss.
- 3Früher aufhören ändert allesAls Privatier zahlst du in der GKV nur auf deine Einnahmen, mindestens rund 280 € im Monat. In der PKV läuft der volle Beitrag weiter.
- 4Ab 55 gibt es keinen Weg zurückWer mit 55 privat versichert ist, bleibt es in aller Regel. Die Entscheidung gilt praktisch für immer.
Gut zu wissen
Wie die GKV rechnet
Beitrag = Einkommen bis zur Bemessungsgrenze × Beitragssatz. Der Satz besteht aus 14,6 % plus dem Zusatzbeitrag deiner Kasse (Durchschnitt 2,9 %), dazu Pflege mit 3,6 %. Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag, 2026 sind es 0,6 Prozentpunkte, ab 2027 laut Entwurf 0,9.
2027 steigt die Bemessungsgrenze außerplanmäßig auf 6.375 € im Monat. Wer darüber verdient, zahlt 2027 als Angestellter ohne Kinder rund 730 € selbst, bei 2,9 % Zusatzbeitrag. Seit 2006 stieg der Höchstbeitrag im Schnitt um 4 bis 5 % im Jahr.
Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert. Für den Ehepartner kommt ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, solange kein Kind unter 12 im Haushalt lebt.
Wie die PKV rechnet
Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab, nicht vom Einkommen. Ein Teil wird als Alterungsrückstellung angespart, damit der Beitrag im Alter nicht explodiert. Bis 60 zahlst du zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 %, danach fällt er weg.
Erhöht wird nur tarifweit, nie wegen deiner eigenen Krankheit. Weil das Gesetz erst ab einer Kostenabweichung von 10 % (oft 5 %) eine Anpassung erlaubt, kommen Erhöhungen oft in Sprüngen: 2025 im Schnitt rund 18 %, 2026 rund 13 % für etwa 60 % der Versicherten. Über 20 Jahre lagen die Steigerungen laut Branchenstudien bei 2,8 bis 3,4 % im Jahr.
Krankentagegeld, Kinder und Partner kosten extra. Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, wird aber vom Arbeitgeber nicht bezuschusst. Hast du Vorerkrankungen, verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag oder schließt Leistungen aus.
Früher aufhören: der Privatier-Fall
Ohne Job bist du in der GKV freiwillig versichert. Du zahlst den ermäßigten Satz (14,0 % plus Zusatzbeitrag, ohne Krankengeld) und die volle Pflege auf alle Einnahmen: Zinsen, Dividenden, realisierte Gewinne, Mieten. Verbrauchst du nur Erspartes, zählt das nicht. Mindestens zahlst du auf ein Drittel der Bezugsgröße, 2026 rund 278 € im Monat.
In der PKV zahlst du den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss. Das Krankentagegeld kannst du kündigen. Wer mit 50 aufhört und privat versichert ist, trägt also schlagartig die doppelte Last.
In der Rente
In der GKV wirst du Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert warst. Dann zahlst du den halben Satz auf die gesetzliche Rente, den vollen auf Betriebsrenten über einem Freibetrag, und nichts auf Mieten oder Kapitalerträge.
In der PKV zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags. Der Rest kommt aus deiner Tasche. Ein Beitragsentlastungstarif kann den Beitrag im Alter senken, wenn du ihn früh abschließt.
Wechseln und zurück
In die PKV darf, wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient: 2026 77.400 €, 2027 voraussichtlich 84.150 € im Jahr. Wer am 31.12.2026 schon privat versichert ist, behält 2027 die niedrigere Grenze.
Vor dem Antrag lohnt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler oder Honorarberater. Gesundheitsfragen musst du vollständig beantworten, auch selbst bezahlte Behandlungen. Sonst darf der Versicherer bis zu zehn Jahre später zurücktreten.
Zurück in die GKV kommst du vor 55 nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, etwa durch ein Gehalt unter der Grenze oder Arbeitslosengeld. Ab 55 ist der Weg in aller Regel zu. Beim eigenen Versicherer kannst du jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln (§ 204 VVG), ohne neue Gesundheitsprüfung für gleiche Leistungen.
Was der Rechner nicht abbildet
- Beitragserhöhungen kommen hier glatt jedes Jahr, in Wirklichkeit in Sprüngen.
- Steuern: Beide Beiträge sind zum großen Teil als Sonderausgaben absetzbar, das gleicht sich weitgehend aus.
- Leistungsunterschiede, Zuzahlungen in der GKV, Beitragsrückerstattungen in der PKV.
- Ein Wechsel zwischen den Systemen während der Laufzeit. Der Rechner warnt nur, wo er droht.
- Der Selbstbehalt wird jedes Jahr voll ausgeschöpft. Ein Partner ist gleich alt und hat dauerhaft kein Einkommen.
Quellen und Stand (1. Oktober 2026)
Rechengrößen 2026 laut BMAS, Sonderanhebung 2027 laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228). Noch nicht endgültig: Referentenentwurf vom 21.09.2026, Verordnung erwartet Ende November. Annahme: Pflege-BBG steigt wie die KV-BBG (Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsentwurf). Kinderlosenzuschlag 0,9 %: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz.
PKV-Steigerungen: WIP (Institut des PKV-Verbands) 2024, IGES-Studie 2023 mit Daten der Debeka, Verbraucherzentrale. Preise und Risikozuschläge: Stiftung Warentest 3/2025, Franke und Bornberg 2025 sowie Erfahrungswerte von Maklern, die ein Vertriebsinteresse haben. Keine Rechts- oder Versicherungsberatung.